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CBD Produkte und das CanG

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Dienstag 23 Apr 2024
Tags: CBDProdukteCanGCBDBlütenCBDCannabidiol
Das CanG in Bezug auf CBD Blüten

Das Cannabisgesetz (CanG) ist am 1. April 2024 in Deutschland in Kraft getreten.
Seitdem ist auch der Besitz von CBD-Blüten gesetzlich geregelt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes war dessen Legalität zwar schon faktisch gegeben, hing aber formal noch von der Rechtsprechung ab.
Durch das CanG fällt der Besitz von CBD-Blüten nun eindeutig unter den legalen Rahmen. Das bedeutet, dass Käufer bis zu 25 g CBD-Blüten mit sich führen und bis zu 50 g zuhause lagern dürfen.
Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wir haben beim Bürgerservice des BMG eine Anfrage bezüglich CBD-Blüten und der neuen Rechtslage durch das CanG gestellt und folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr Hagl,
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 1. April 2024, in der Sie das im Wesentlichen am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) ansprechen. Gerne informieren wir Sie zu Nutzhanf und Cannabidiol (CBD) wie folgt:
An der rechtlichen Einstufung von Nutzhanf ergeben sich durch das CanG keine Änderungen, sondern es werden die bisherigen Regelungen zu Nutzhanf aus dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln in das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) übertragen (vgl. §§ 31 und 32 KCanG). Wenn die speziellen Anforderungen an den Verkehr mit Nutzhanf (vgl. § 1 Nummer 9 KCanG) nicht erfüllt sind, treffen in der Regel die Kriterien für Cannabis nach § 1 Nummer 8 KCanG zu, sodass dann die Vorschriften zu Cannabis anzuwenden sind.
Gemäß § 1 Nummer 8 Buchstabe b KCanG unterfallen dem Begriff „Cannabis“ Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen einschließlich den pflanzlichen Inhaltsstoffen und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme von CBD.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice




Referat L 9 – Beratung und Information
für Versicherte und Leistungserbringer
Bundesministerium für Gesundheit
Mauerstraße 29, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Bürgertelefon: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Fax: +49 (0)30 18441-4900
www.bundesgesundheitsministerium.de


Wir halten euch auf dem laufenden.

Euer Preisnavi Team



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