CBD Produkte und das CanG
Das CanG in Bezug auf CBD Blüten
Das Cannabisgesetz (CanG) ist am 1. April 2024 in Deutschland in Kraft getreten.
Seitdem ist auch der Besitz von CBD-Blüten gesetzlich geregelt. Vor Inkrafttreten des Gesetzes war dessen Legalität zwar schon faktisch gegeben, hing aber formal noch von der Rechtsprechung ab.
Durch das CanG fällt der Besitz von CBD-Blüten nun eindeutig unter den legalen Rahmen. Das bedeutet, dass Käufer bis zu 25 g CBD-Blüten mit sich führen und bis zu 50 g zuhause lagern dürfen.
Anfrage beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Wir haben beim Bürgerservice des BMG eine Anfrage bezüglich CBD-Blüten und der neuen Rechtslage durch das CanG gestellt und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Hagl,
vielen Dank für Ihre Eingabe vom 1. April 2024, in der Sie das
im Wesentlichen am 1. April 2024 in Kraft getretene Gesetz
zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer
Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) ansprechen. Gerne informieren wir Sie zu Nutzhanf
und Cannabidiol (CBD) wie folgt:
An der rechtlichen Einstufung von Nutzhanf ergeben sich durch das CanG
keine Änderungen, sondern es werden die bisherigen Regelungen zu
Nutzhanf aus dem Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
in das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz –
KCanG) übertragen (vgl. §§ 31 und 32 KCanG). Wenn die speziellen
Anforderungen an den Verkehr mit Nutzhanf (vgl. § 1 Nummer 9 KCanG)
nicht erfüllt sind, treffen in der Regel die Kriterien
für Cannabis nach § 1 Nummer 8 KCanG zu, sodass dann die Vorschriften
zu Cannabis anzuwenden sind.
Gemäß § 1 Nummer 8 Buchstabe b KCanG
unterfallen dem Begriff „Cannabis“ Pflanzen, Blüten und sonstige
Pflanzenteile sowie Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen
einschließlich den pflanzlichen
Inhaltsstoffen und Zubereitungen aller vorgenannten Stoffe mit Ausnahme
von CBD.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgerservice
Referat L 9 – Beratung und Information
für Versicherte und Leistungserbringer
Bundesministerium für Gesundheit
Mauerstraße 29, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Bürgertelefon:
www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html
Fax: +49 (0)30 18441-4900
www.bundesgesundheitsministerium.de
Wir halten euch auf dem laufenden.
Euer Preisnavi Team